Die Gefahr war bekannt
Am Amtsgericht Laufen (D) wurde ein Bergwanderer rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung zu einer geringen Geldstrafe verurteilt. Er war mit einem zweiten Bergwanderer vom Weg abgekommen und wollte, nachdem er dies bemerkt hatte, über einen Steilhang zum Weg zurückqueren. Dabei trat der Bergwanderer einen Stein los, der einen anderen Wanderer auf dem darunter liegenden Weg traf und in die Tiefe riss. Er stürzte rd. 30 Höhenmeter ab und überlebte diesen Sturz nicht.
Das Gericht stellte fest, dass der Bergwanderer die Gefahr erkannt hatte und ihm klar war, dass die losen Steine in dem von ihm durchquerten Steilhang möglicherweise auf den darunter liegenden Weg fallen könnten. Er hätte auch davon ausgehen müssen, dass sich zum Zeitpunkt der von ihm angesetzten Querung durch das fragwürdige Gelände auch Personen auf dem darunter liegenden Weg befinden könnten.
Das Gericht würdigte in besonderem Masse, dass sich der Wanderer nach dem Unfall um den Verunglückten kümmerte und danach auch um dessen Angehörige.
Verantwortungsvoller Umgang
Das Urteil signalisiert, dass man in den Bergen mit bewussten Gefahren verantwortungsvoller umgehen muss.
Folgen für den Bergsport?
Da das Urteil in Deutschland gefällt wurde und von keinem Höchstgericht stammt, hat es für Österreich nur eingeschränkten Präzedenzcharakter. Es ist jedoch das erste derartige Urteil im deutschsprachigen Raum und verdeutlicht die zunehmende Klagbereitschaft im Zusammenhang mit Bergsportaktivitäten!
Das Urteil schärft jedenfalls wieder den Blick auf folgende Fragen:
- Muss ich beim Wandern einen Helm aufsetzen, wenn der Weg durch bekannt steinschlaggefährdetes Gelände geht?
- Darf ich in eine Klettertour einsteigen, wenn sie Schroffenabschnitte hat und unter der Tour ein Wanderweg verläuft?
- Darf ich im Eisfall oder in der Eiswand, falls es eine Ausquermöglichkeit gibt, überhaupt noch weiterklettern, wenn unter mir eine Seilschaft einsteigt?
- Darf ich überhaupt noch schlecht gesicherte Abenteuertouren klettern oder steigt mir im Falle eines Unfalles die Versicherung aus? ......