Beim Bergsteigen, Wandern oder Klettern kommt es immer wieder zu Unfällen. Sie kommen oft ganz unvermittelt und nicht immer muss Unachtsamkeit oder Übermüdung und Erschöpfung zu den Ursachen gehören. Da auch den professionellsten Bergsportlern und den vorsichtigsten unter ihnen Unfälle passieren, lohnt es sich, über Versicherungsschutz in den Bergen nachzudenken.
Unfälle beim Bergsport
Unfälle jeglicher Art sind für viele Medien ein gefundenes Fressen. Das liegt natürlich daran, dass Leser*innen auch einfach schnell auf sie anspringen. Alles, was schockiert und tragisch ist, zieht. Davon zu berichten, dass beim Bergsport weniger Unfälle passieren, als früher, interessiert viele Leser*innen dagegen nicht. Also wird es auch nicht erwähnt. Diese einseitige Berichterstattung führt dazu, dass der Bergsport oft als extrem gefahrenreiche Angelegenheit abgespeichert wird.
Sicherlich ist Schwimmen im Hallenbad oder gemächliches Training auf dem Stepper und Laufband ungefährlicher. Unfälle in den Bergen passieren und sie sind auch keine Seltenheit – sonst könnten wir uns diesen Beitrag ja auch sparen. Doch der Ruf des Bergsports als hochgefährliche und vor allem als scheinbar immer gefährlicher werdende Aktivität ist unbegründet.
Die aktuellste Unfallstatistik (2018) des Deutschen Alpenvereins DAV etwa zeigt: Bezogen auf die Zahl der Mitglieder gab es seit Anbeginn der Aufzeichnungen im Jahr 1952 nie so wenige Todesfälle beim Bergsport. Waren es 2017 noch 41 Tote, so kamen ein Jahr später nur noch 31 Bergsportler ums Leben. Die Zahl der von Unfällen und Notfällen Betroffenen ist um 67 gesunken. Auch die Anzahl der Blockierungen – also Situationen, in denen die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, ihre Tour fortzusetzen oder umzukehren, was etwa an Verirren oder Versteigen, aber auch an einem Wettersturz, Bergrutsch oder an Lawinengefahr liegen kann – hat abgenommen.
In Österreich sieht es ein wenig anders aus. Das Österreichische Kuratorium für Alpine Sicherheit und die Alpinpolizei berichtet in der Alpinunfallstatistik für das Jahr 2019, dass zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2019 304 Menschen in Österreichs Bergen starben. Zwar sind das mehr Tote als in den fünf Jahren zuvor, mit Rückblick bis ins Jahr 1984 bewegt sich Zahl aber dennoch unter dem Durchschnitt. Die meisten Menschen starben 2019 übrigens beim Wandern und Bergsteigen in Österreichs bergen. Nicht zu vergessen ist, dass etwa auch tödliche Unfälle bei Forstarbeiten in die Alpinunfallstatistik miteinfließen, weshalb sich diese Zahlen nicht alleinig auf den Bergsport beziehen.
Bergsportarten und die Risiken
Die Ursachen für Unfälle in den Bergen können ganz verschieden sein. Als häufige Risiken gelten:
- Stürze
- Herz-Kreislauf-Versagen
- Körperliche Erschöpfung
- Dehydrierung
- Hitzschlag
- Erfrierung
- Technische Fehler
- Mängel bei der Einschätzung von Risiken
Wenn die Alpinunfallstatistik zeigt, dass beim Bergsteigen und Wandern doch recht eindeutig die meisten Todesfälle aufgrund dieser und anderer Risiken zu verzeichnen sind, kann dann gesagt werden, dass diese beiden Aktivitäten auch tatsächlich die gefährlichsten Bergsportarten sind?
Um es vorwegzunehmen: Nein. In einer ebenfalls vom DAV zur Verfügung gestellten, schon etwas älteren Gegenüberstellung von Bergsportunfällen im statistischen Vergleich wird deutlich: Viele oder sogar die meisten Schadensmeldungen gehen zwar vom Alpinskilauf und vom Wandern ein, Bergwandern ist aber dadurch nicht gleich die gefährlichste Bergsportdisziplin.
Um die Risiken von Bergsportarten vergleichen zu können, reicht es nicht einfach, die Zahlen der Schadensmeldungen zu betrachten. Denn Suchaktionen und Evakuierungen werden auch dann hier mit hineingezählt, wenn es keinen Unfall gab. Gerade beim Alpinklettern kommt es häufig zu Evakuierungen, was zum Beispiel an
- zu langsamem Vorwärtskommen,
- Wettersturz,
- Blockierung durch Orientierungsverlust,
- Überforderung
- oder auch einfach nur an einem Missverständnis
liegen kann. Die meisten Unfälle mit Verletzungsfolge wurden zum Zeitpunkt der Datenerhebung jedenfalls beim Alpinskilauf verzeichnet, wobei es hier wiederum die wenigsten Unfälle mit Todesfolge gab. Noch weniger sogar, als beim Bergwandern und Bergsteigen, bei denen das Unfall- und Notfallrisiko gegenüber allen anderen Disziplinen am geringsten ist.
Die meisten tödlichen Unfälle übrigens gab es beim Alpinklettern – Die Zahl liegt viermal so hoch wie beim Bergwandern und -steigen, dazwischen liegen die Mortalitätsraten von Skitouren-, Hochtouren- und Klettersteiggehen.
Abseits der Erhebung der DAV-Sicherheitsforschung klärt der Verein allerdings auch darüber auf, dass der Sportwissenschaftler Roland Bässler in seinen Untersuchungen feststellte, dass Wandern, Bergsteigen und Klettern zu den Sportarten mit dem geringsten Verletzungsrisiko bei gleichzeitig größtem Fitnessgewinn gehören. Wer Fußball oder Volleyball spiele, verletze sich um ein zwanzigfaches wahrscheinlicher. Auch das ist durchaus eine interessante Erkenntnis, wobei natürlich erwähnt werden muss, dass die Schwere der Unfallfolgen bei Bässlers Untersuchungen nicht berücksichtigt wurde.
Welche Versicherungen sind für Bergsportler sinnvoll?
Ob es sich um Such- oder Rettungsaktionen handelt, die eventuell sogar mit Hubschraubern oder mit einer Hundestaffel durchgeführt werden müssen oder um medizinische Behandlungskosten vor Ort und solche, die über die unmittelbare Wiederherstellung der Gesundheit hinaus im Rahmen von Physiotherapien usw. anfallen – all das kostet in der Regel eine Menge Geld.
Von Gedanken, wie "Na ja, mir als erfahrenem Bergsportler wird schon nichts passieren" oder "Ich bin so vorsichtig, ich brauche keinen Versicherungsschutz", sollte sich jeder, der regelmäßig in die Berge fährt, schleunigst verabschieden. Einige Versicherungen sind einfach essentiell.
Die private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflicht ist nicht Pflicht, sollte aber eigentlich jeder in Deutschland haben – gerade dann, wenn immer wieder mal zum Sport in die Berge gefahren wird. Die Privathaftpflicht greift zum Beispiel, wenn ein Bergsteiger beim Zu- oder Abstieg aus Versehen einen Mountainbiker zum Sturz bringt. Verletzt dieser sich in Folge des Sturzes schwer und kann daher länger nicht seiner beruflichen Tätigkeit nachkommen oder nimmt seine teure Ausrüstung Schaden, zahlt dies die Privathaftpflicht.
Wer auf diese Versicherung verzichtet, riskiert mitunter enorm hohe Kosten im Falle eines Unfalls, bei dem andere zu Schaden kommen. Manche Haftpflichtversicherungen schließen übrigens auch eigene Schäden mit ein. Es gilt hier genau auf das jeweilige Angebot zu achten. Gleiches gilt grundsätzlich auch für durch Freizeitsport verursachte Haftpflichtschäden. Hier sind die Versicherungsbedingungen genau zu lesen. Manchmal besteht etwa im Falle einer Wettkampftätigkeit kein Versicherungsschutz mehr.
Die Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt Kosten, die beispielsweise für den Aufenthalt und die Behandlung in einem Krankenhaus im Ausland anfallen. Innerhalb Europas ist die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung vorrangig. Krankenrücktransport, Bergung und ähnliche Leistungen sind hier aber nicht mitabgedeckt. Aus diesem Grund lohnt sich eine private Unfallversicherung, auf die wir im nächsten Abschnitt zu sprechen kommen werden.
Wer eine private Unfallsversicherung hat oder abschließt, die beispielsweise Trekkingtouren und Expeditionen im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas ausschließt, sollte auch über eine auch im außereuropäischen Ausland wirksame Reisekrankenversicherung nachdenken. Diese nämlich deckt oft auch Such-, Bergungs- und Rettungskosten mit ab.
Generell ist bei allen Auslandreisen darauf zu achten, ob des für die geplante Destination nicht eine offizielle Reisewarnung gibt, die man in der Regel beim Außenministerium findet. Reiswarnungen, wie sie z.B. in der Covid-19 Zeit gang und gäbe sind, werden oft von Versicherungen als Ausstiegsklausel für die Leistung genutzt. Hier gilt es auch das Kleingedruckte genau zu studieren.
Die private Unfallversicherung
Bei Unfällen in der Freizeit bietet die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel keinen Schutz. Sie zahlt lediglich, wenn ein Unfall am Arbeitsplatz oder auch in der Schule, Universität oder auf dem Weg zu ebenjenen Tätigkeitsorten passiert. Auch, wenn es zu einem Arbeitsunfall in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR (europäischer Wirtschaftsraum) und der Schweiz kommt, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Wichtig ist, dass schnell Kontakt mit der DUGV aufgenommen wird.
Eine private Unfallversicherung dagegen deckt den Schaden, der bei Unfällen in der Freizeit und somit auch beim Bergsport entsteht ab. Zumindest, wenn die richtige Versicherung ausgewählt wird. Denn einige private Unfallversicherungen schließen Bergsport ganz einfach grundsätzlich aus. Auch kommt es vor, dass ein Aufschlag gezahlt werden muss, um Wandern oder Klettern mitzuversichern. Manchmal werden auch bestimmte Höhenlimits genannt, die nicht überschritten werden dürfen – 4000 oder 6000 Meter etwa. Es gilt also, hier ganz genau hinzuschauen!
Gleiches gilt auch speziell für die Abdeckung von Such-, Bergungs- und Rettungskosten. Zum einen müssen diese Leistungen explizit im Versicherungspaket vorhanden sein, zum anderen sollte die Grenze für sie möglichst hoch liegen. Mindestens 25.000 Euro oder mehr sollten abgedeckt sein, können doch alleine für einen Rettungshubschrauber pro Minute durchaus mehr als 50 Euro fällig werden!
Übrigens: Bergen und Retten ist nicht unbedingt das Gleiche. Allerdings werden die Begriffe häufig unklar benutzt und sie sind nicht immer genau zu trennen. Strenggenommen handelt es sich aber bei einer Rettung in jedem Fall um einen Einsatz der medizinisch notwendig ist. Bei einer Bergung aber ist dies nicht immer der Fall – es kann auch einfach der Verdacht eines Unfalles vorliegen, der sich hinterher nicht bestätigt.
Kurz zusammengefasst:
Bei einer Bergung (per oben genannter Definition) im Inland zahlt lediglich die private Unfallversicherung. Im Ausland zahlt auch die private Unfallsversicherung oder die Reisekrankenversicherung, wobei diese je nach Tarif mitunter auch keine Bergungskosten übernimmt.
Bei einer Rettung (per oben genannter Definition) zahlt im Inland die gesetzliche Krankenversicherung. Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Im Ausland zahlt die private Unfallversicherung und/ oder die Reisekrankenversicherung.
Bei einer medizinischen Behandlung im Inland zahlt die gesetzliche Krankenversicherung und bei einer medizinischen Behandlung im Ausland in erster Linie die Reisekrankenversicherung, wobei Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Ansprüche innerhalb Europas haben. Dabei werden aber in der Regel nicht alle Kosten abgedeckt.
Die Kfz-Versicherung
Man mag nicht gleich an sie denken, aber auch eine Kfz-Versicherung ist für alle Bergsportler wichtig. Schließlich kann es bei jedem, der mit dem eigenen Auto in die Berge fährt, bei der An- und Abreise auch zu einem Unfall kommen.
Zwar decken die Kfz-Haftpflicht und die Teil- und Vollkaskoversicherung bereits Vieles ab, es gibt allerdings auch einige Zusatzleistungen zur Kfz-Versicherung, die sinnvoll sein können. Ein zusätzlicher Schutzbrief umfasst etwa auch Pannen- und Unfallhilfe. So deckt er beispielsweise einen Abschleppdienst mit ab, auch, wenn dieser in noch so schwieriges Gelände in die Bergen kommen muss. Auch Übernachtungskosten oder gar eine Verschrottung des Fahrzeugs nach einem schweren Unfall im europäischen Ausland sind hier meist mit abgedeckt.
Die Reisegepäckversicherung
Sinnvoll für Bergsportler kann zudem eine Reisegepäckversicherung sein. Mit dieser lässt sich auch nachts, wenn das Reisegepäck in der Berghütte unbewacht herumsteht, ganz sorgenfrei ausruhen. Die meisten guten Reisegepäckversicherungen sichern aber nicht nur gegen Einbruchdiebstahl und Diebstahl allgemein ab, sondern auch gegen:
- Raub
- räuberische Erpressung
- vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte
- Unfall eines Transportmittels
- Feuer
- Explosion
- Sturm
- Hagel
- Schneedruck
- Blitzschlag
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Lawinen,
- Vulkanausbruch
- Erdbeben
- Erdrutsch
Rechtsschutzversicherung
Rechtsstreitigkeiten sind in der Regel sehr teuer. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt finanziell dabei, die eigenen Ansprüche auch vor Gericht durchsetzen zu können.
Wer beim Bergsport etwa in einen Unfall verwickelt wird, daran aber keine Schuld trägt, möchte und muss dies vor Gericht sicherlich beweisen, bzw. für seine Rechte kämpfen. Eine entsprechende Versicherung hilft dabei. Allerdings zahlt nicht jede Rechtsschutzversicherung auch jeden Rechtsstreit.
Der Österreichische Alpenverein zum Beispiel versichert seine Mitglieder in einem umfassenden Versicherungspaket. Bergungskosten bis zu 25.000 Euro pro Person und Versicherungsfall werden übernommen. Während der ersten acht Wochen jeder Auslandsreise übernimmt der Alpenverein zudem bei Freizeit- und Berufsunfällen sowie bei Krankheit Rückhol- und medizinische Heilbehandlungskosten im Ausland bis zu 10.000 Euro.
Wer nur die Bergkosten weltweit versichert haben möchte, sollte sich auch der Fördermitglidschaft beim Österr. Bergrettungsdienst genauer ansehen, die oft weit günstiger als die Mitgliedschaft bei einem Alpinen Verein ist.
Nur bei Leistungsfällen, die aus der Vereinstätigkeit (d.h. Tätigkeit bei Vereinveranstalltungen, Arbeit als Vereins-Tourenführer etc.) aller in- und ausländischen Mitgliedern des Alpenvereins entstehen, greifen weitere Leistungen. In diesem Falle ist eine Europa-Haftpflichtversicherung enthalten, die bis zu 3.000.000 Euro Schadensersatzverpflichtungen für Personen- und Sachschäden abdeckt, wobei der Selbstbehalt bei Sachschäden 200 Euro beträgt. Auch ein Europa-Strafrechtsschutz bis 35.000 Euro und ein Europa-Schadensersatz-Rechtsschutz mit Schadenersatzansprüchen nach Unfällen mit Personenschaden bis maximal 500 Euro pro Versicherungsfall bestehen bei Leistungsunfällen, die aus der Vereinstätigkeit entstehen.
Risikolebensversicherung
Bergsportunfälle müssen nicht, können aber natürlich auch tödlich enden. Dieses Risiko darf man nicht vergessen. Die beste Form der Hinterbliebenenabsicherung ist die sogenannte Risikolebensversicherung. Mit dieser können Bergsportler im Todesfall ihre Familie vor einem eventuell drohenden Ruin schützen und ihrem Hobby oder Beruf ruhigeren Gewissens nachgehen. Denn die Risikolebensversicherung zahlt eine im Vertrag festgelegte Summe im Todesfall an die Begünstigten aus.
Die Risikolebensversicherung wird besonders gerne von Extremsportlern abgeschlossen, deren Tätigkeit ein hohes Todesrisiko aufweisen. Wichtig ist allerdings, nicht davon auszugehen, dass alle Sport- und Extremsportarten mit abgedeckt sind. Es gilt, im individuellen Fall über die Bergsporttätigkeiten zu sprechen und sicherzustellen, dass die genauen Tätigkeiten mit abgedeckt werden. Auch die Ausschlussklauseln sind wichtig: Beim Eisklettern oder eventuell auch beim Höhenbergsteigen über 6000 m greift der Versicherungsschutz beispielsweise unter Umständen nicht mehr.
Ein Beispiel, warum sich genau hinschauen lohnt: Die sogenannte Unfall-Lebensrente des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) sieht auf den ersten Blick überzeugend aus. Allerdings zahlt sie, anderes als klassische Invaliditätsversicherungen, erst ab einem Invaliditätsgrad von über 50 %. Die Wahrscheinlichkeit, diesen zur erreichen und dabei nicht zu sterben, ist sehr gering und schlägt sich auch in der günstigen Prämie nieder.
Spezielle Anbieter von Versicherungen
Es gibt übrigens neben den üblichen Versicherungen und großen Versicherungsanbietern auch die Möglichkeit bei verschiedenen anderen Anbietern ganz spezielle Versicherungen abzuschließen. Bereits genannt haben wir ja bereits das Versicherungspaket des Alpenvereins.
Auch die anderen diversen Alpine Vereine bieten oft besondere Formen der Versicherung an. In Deutschland und Österreich unterscheiden sich die Alpin Vereins-Versicherungen oft kaum voneinander.
Ein Beispiel für eine spezielle Versicherung des Deutschen Alpenvereins ist zum Beispiel die sogenannte Expeditionsversicherung. Sie ist auf große Bergunfälle spezialisiert und deckt während aufwendiger Expeditionen beispielsweise komplizierte Rettungseinsätze mit Hubschaubern ab.